Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle redaktionellen Leistungen von KampagnenChronik (nachfolgend „wir“) gegenüber Unternehmen und Selbstständigen, insbesondere Branchenbriefings, Kampagnen-Retrospektiven, Trendworkshops und Gastbeiträge.
2. Vertragsschluss
Anfragen über das Kontaktformular oder per E-Mail sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Beauftragung schriftlich (E-Mail genügt) bestätigen und Sie die vereinbarte Anzahlung geleistet haben, sofern eine solche vereinbart wurde.
3. Leistungsumfang
Der Umfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Änderungen bedürfen der beiderseitigen Zustimmung. Wir schulden redaktionelle Sorgfalt, nicht einen bestimmten geschäftlichen Erfolg Ihrer Kampagne oder Ihres Pitches.
4. Mitwirkung
Sie stellen rechtzeitig die für die Vorbereitung nötigen Informationen bereit. Verzögern sich Ihre Zulieferungen, verschieben sich Termine angemessen.
5. Geistiges Eigentum
Kurznotizen, Berichte und Texte bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum; mit Zahlung erhalten Sie ein einfaches Nutzungsrecht für den internen Gebrauch bzw. die vereinbarte Veröffentlichung. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf unserer Zustimmung.
6. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Honorare und Zahlung
Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Nettobeträge zuzüglich MwSt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von KampagnenChronik in Thüringen.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.